Verkaufs- und Lieferbedingungen

Technische Beratungen
Mündliche technische Beratungen sind unverbindlich und es wird keine Haftung für deren Tauglich­keit übernommen.
Angebote
Angebotspreise basieren auf den angefragten Mengen und Grössen. Sie haben ohne anders lautende Angaben drei Monate Gültigkeit. Preisänderungen, verursacht durch Änderung der Mengen oder Grössen, bleiben vorbehalten.
Preise
Preise verstehen sich exkl. MWST, verpackt auf Paletten, ab Dosteba. Preisänderungen in der Preisliste bleiben jederzeit vorbehalten und erfordern keine Voranzeige. Der Mindestbestellwert beträgt EUR 40.–.
Form- und Programmierkosten
Form- und Programmierkosten, welche für die objektbezogene Herstellung von GFB-Elementen anfallen, werden netto verrechnet. Nach bezahlter Rechnung sind die Formen Eigentum des Bestellers. Der Besteller kann die Formen nach Rücksprache auf eigene Kosten abholen, ansonsten werden diese zwei Jahre ab der letzten Auslieferung kostenlos aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden sie ohne Rücksprache und ohne Kostenfolge für den Besteller entsorgt. Abgeholte Formen werden nicht mehr zurück­genommen.
Massaufnahmen
Massaufnahmen auf Baustellen werden nur nach Vereinbarung durchgeführt. Bei Massaufnahmen muss eine verantwortliche Person des Bestellers anwesend sein. Vorgängige Abklärungen sowie die Zugänglichkeit auf der Baustelle sind Aufgabe des Bestellers. Massauszüge ab Plänen müssen auf Verlangen vom Besteller unterzeichnet werden. Auf der Baustelle mündlich abgemachte Angaben sind unverbindlich und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Anpassarbeiten beim Versetzen müssen toleriert werden und gehen zu Lasten des Bestellers.
Auftragsbestätigungen
Auftragsbestätigungen werden per Fax oder E-Mail verschickt. Sie gelten als verbindlich, wenn innert 24 Stunden nach Erhalt keine Rückmeldung erfolgt. Auf Verlangen müssen diese vom Besteller unterzeichnet an die Dosteba zurückgesandt werden.
Liefertermine
Die Angaben in der Preisliste sind als Richtwerte zu verstehen, saisonale Schwankungen sind möglich. Der vorraussichtliche Liefer­termin wird in der Auftrags­bestätigung als unverbindlicher Richtwert angegeben. Es kann nur für seperat vergütete Expresslieferungen die Gewähr der Zustellung zum vereinbarten Fixtermin übernommen werden. Der Liefertermin gilt als eingehalten wenn die Ware termingerecht vom Frachtführer übergeben wurde. Bei Lieferunfähigkeit unseres Versenders insbesondere bei Streik, öffentliche Unruhen, höhere Gewalt oder kundenseitiger Adressfehlern werden wir von unserer Lieferverpflichtung befreit bzw. werden wir Ihnen den nächst­möglichen Liefer­termin mitteilen. Bauseits anfallende Kosten wie Wartezeit, Gerüstkosten usw. dürfen der Dosteba nicht verrechnet werden.
Transportkosten und Transportrisiko
Die Transportkosten sowie das Transportrisiko gehen zu Lasten des Bestellers. Transporte mit dem LKW werden nach den aktuell geltenden Speditionstarifen verrechnet.
 
Ihre aktuellen Transportkosten für LKW und Paketdienst sind im Konditionenblatt abgedruckt und geregelt.
Verpackungskosten
Nicht ausgetauschte Paletten werden nach folgenden Ansätzen verrechnet:
Euro- und Dosteba-Palette: EUR/Stk. 12.–
 
Es werden keine Paletten abgeholt. Zurückgebrachte Paletten werden nach folgenden Ansätzen vergütet:
Euro- und Dosteba-Palette: EUR/Stk. 8.–
Warenannahme
Der Waren­empfänger ist verantwortlich für die Zugänglich­keit der Baustelle und das Abladen der Ware. Mit Unter­zeichnung der Lieferschein­kopie bestätigt er, dass alle bestellten Waren ausgeliefert bzw. abgeladen worden sind und keine ersichtlichen Beschädigungen vorliegen.
Fakturen
Fakturen sind innert 30 Tagen netto ab Ausstellungsdatum zu begleichen.
Änderungen und Annullierungen
Änderungen und Annullierungen können nur bis vor Fabrikations­beginn ohne Kostenfolge berücksichtigt werden. Aufgelaufene Kosten werden bei laufenden oder bereits fertig erstellten Aufträgen, zuzüglich allfälliger Entsorgungskosten, verrechnet.
Produktemängel und Reklamationen
Produkte mit Mängeln dürfen nicht montiert oder verarbeitet werden. Dosteba leistet Ersatz oder Nachbesserung für Mängel, die innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Auslieferung und jedenfalls vor Montage gerügt wurden. Anpassungs- und Ausgleichs­arbeiten, die bei der Montage vorgenommen werden müssen, gelten nicht als Produktemängel. Mängelrügen bei verarbeiteten Elementen werden nur im Rahmen der Garantie­klausel anerkannt, sofern sie nicht durch seriöse Prüfung bereits vor der Montage bzw. Verarbeitung feststellbar gewesen wären.
Retouren
Retouren sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Höhe der Vergütung wird im Werk festgestellt und richtet sich nach der Wiede­rverwendbarkeit der Produkte. Entsorgungs­kosten werden nach Aufwand erhoben und dem Besteller verrechnet.
Garantie für Elemente
Dosteba leistet auf die von ihr konstruierten und gefertigten Elemente fünf Jahre Garantie für technische Tauglichkeit und Witterungs­beständigkeit, sofern nach der Auslieferung keine Änderungen angebracht und sie gemäss den Hersteller­vorschriften verarbeitet wurden. Diese Garantie umfasst das Recht auf Nachbesserung oder einer Ersatz­lieferung. Eine weitergehende Gewährleistung übernimmt die Dosteba nur, sofern diese schriftlich festgehalten ist. Die Garantiefrist beginnt mit dem Rechnungsdatum an den Besteller.
Garantie für Geräte und Werkzeuge
Die Garantiezeit beginnt mit dem Verkaufsdatum des Gerätes an den Endverbraucher. Die Garantie erstreckt sich nur auf Mängel, die auf Material- und/oder Herstellungs­fehler sowie auf die Nicht­erfüllung zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen sind. Bei Geltend­machung eines Garantie­anspruches ist die Originalrechnung mit Rechnungsdatum beizufügen. Der Transport des fehlerhaften Produktes erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten. Es besteht kein Recht oder Anspruch auf einen Ersatz. Ansonsten gelten die Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers.
Gültigkeit
Alle Angaben entsprechen bei Drucklegung dem Stand der Technik. Gewährleistung bzw. eine Rechtspflicht für den Anwendungsfall kann daraus nicht abgeleitet werden, da Ausführungs- und Arbeits­bedingungen ausserhalb unserer Kontrolle stehen. Änderungen und Weiter­entwicklungen bleiben generell vorbehalten. Vorliegende Bedingungen treten bei Auftrags­erteilung in Kraft. Änderungen bedürfen der schriftlichen Form.
Gerichtsstand
Gerichtsstand: 72770 Reutlingen, Deutschland.
 
Dosteba GmbH, 01.01.2020